Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf von Waren in der EU haben Sie ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Die Details finden Sie im offiziellen EU-Hinweis.

Weitere Informationen der Europäischen Kommission

Freiwillige Holzkern-Garantie (24 Monate)

Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten gewähren wir eine freiwillige Garantie von 24 Monaten. Diese ergänzt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und schränkt sie nicht ein. Zu den Garantiebedingungen